Schutz von Hinweisgebern – Zusammenfassende Informationen
• Wer kann melden:
Jede Person, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit von rechtswidrigem Verhalten Kenntnis erlangt hat. Personen gemäß § 2 Abs. 3 Buchstaben c) bis g) und j) sind von der Meldung ausgeschlossen.
• Was kann gemeldet werden:
Verstöße oder drohende Verstöße gemäß den gültigen und wirksamen gesetzlichen Vorschriften.
• Wie wird gemeldet:
Über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen sowie den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person einschließlich ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Anonyme Meldungen werden nicht akzeptiert.
Was ist der Schutz von Hinweisgebern und welches Ziel verfolgt er?
Im Jahr 2019 verabschiedete die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Gemäß dieser Gesetzgebung ist ein wirksamer und umfassender Schutz von Hinweisgebern – also Personen, die rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit melden – ein entscheidendes Element im Kampf gegen Korruption und ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Hinweisgeber sparen nicht nur öffentliche und private finanzielle Mittel, sondern können auch zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit, zur Rettung von Leben, zur Verhinderung ökologischer Katastrophen usw. beitragen. Im Zusammenhang mit der Richtlinie haben die einzelnen Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Umsetzungsgesetze erlassen; in der Tschechischen Republik ist dies das Gesetz Nr. 171/2023 Slg., über den Schutz von Hinweisgebern.
Schutz von Personen und personenbezogenen Daten
Im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten sowie auf den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person wird nach den geltenden gesetzlichen und internen Vorschriften vorgegangen. Hinweisgeber haben bei der Meldung von Verstößen Anspruch auf Vertraulichkeit und weiteren Schutz. Der Hinweisgeber muss identifiziert werden.
Umgang mit Meldungen
Je nach Inhalt der Meldung wird die zuständige Person geeignete Maßnahmen ergreifen und den Hinweisgeber über die Ergebnisse der Meldung informieren, sofern dies möglich ist. Rückmeldungen zu den Ergebnissen der Meldung werden dem Hinweisgeber innerhalb einer angemessenen Frist zur Bewertung des Inhalts und zur Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen gegeben.
Kommunikationskanäle (Wie können Verstöße gemeldet werden?)
Für die Abgabe einer Meldung nutzen Sie bitte einen der folgenden Kanäle, vorzugsweise www.oznam.to:
Zuständige Person:
Jaroslava Absolonová
absolonova@avehotels.cz
+420 602 371 413
Elektronisch unter:
www.oznam.to PIN: Y7X8
www.oznamovatel.justice.cz – Hinweisgebersystem
Schriftlich an:
AVE a.s.
Pod Barvířkou 6/747
150 00 Prag
Tschechische Republik